Schutz für Mensch und Material - Brandschutztüren
Mit Feuerwiderstandsklassen T30, T60 und T90 sollen Brandschutztüren das Durchkommen von Feuer durch Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden sichern. Diese Anforderungen werden in der DIN 4102-5 und DIN 4102-18 geregelt.
Die Regelungen für Flucht- und Rettungswege werden in der DIN EN 179 und DIN EN 1125 festgehalten.
Besonders in Gebäuden mit hoher Besucherfrequenz müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen bezüglich des vorbeugenden Brandschutzes getroffen werden:
- Kindergärten, Schulen und Universitäten
- Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeheime
- Hotels
- Verwaltung- und Bürogebäude
- Banken
In Sachen Brandschutztüren und Rauschschutztüren sind wir zertifiziert und setzen jedes Brand- und Rauchschutzkonzept für Sie um. Weitere Praxisbeispiele finden Sie auf unserer Referenzseite.
Eine regelmäßige Wartung der sicherheitsrelevanten Türen wie Rauch- und Brandschutztüren nach Inbetriebnahme ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Mit unserem Wartungsvertrag garantieren wir die Funktionsfähigkeit Ihrer Türen. Durch eine regelmäßige Wartung verlängert sich zudem auch die Lebensdauer der Türen erheblich.